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Baugenehmigung: Ja oder Nein?

Mein Garten, meine Entscheidung? Wenn es um den Bau Ihres Gartenhauses geht, stimmt das leider nicht ganz. Je nach Kanton, Grundstücksbeschaffenheit und Grösse des Gartenhauses benötigen Sie möglicherweise eine Baugenehmigung. Wir sagen Ihnen, was Sie beim Bau Ihres Gartenhauses beachten müssen und wie die Baugenehmigungen je nach Kanton aussehen.

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Was sagt das Gesetz?

Baugenehmigung: Ja oder Nein?
Ob Sie eine Baugenehmigung brauchen, können Sie anhand von diesen drei Punkten erörtern:

  • Wie gross soll Ihr Gartenhaus werden?
  • Wo steht das Gartenhaus bzw. wie ist Ihr Grundstück beschaffen?
  • Wie möchten Sie Ihr Gartenhaus einrichten (zum Beispiel Heizung, Ofen etc.)?
Je nachdem, in welchem Kanton Sie leben, gibt es bei den oben genannten Punkten Einschränkungen.
Kantonspezifische Genehmigungsvorschriften
Ob das Errichten eines Gartenhauses ohne Baugenehmigung möglich ist, wird in den jeweiligen kantonalen Bauordnungen festgehalten. Nicht baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben sind sogenannte „Baubewilligungsfreie Vorhaben“. Bei Unsicherheit in Bezug auf das gekaufte Gartenhaus und die fällige Baugenehmigung, ist es ratsam, wenn Sie erst einmal zur Behörde gehen und nach der Genehmigungsfähigkeit Ihres Projektes fragen. Ist dies geklärt, sollten Sie einen qualifizierten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur) mit der Erarbeitung des Bauantrages beauftragen.

Welche Gartenhausprojekte Sie in Ihrem Kanton auch ohne Baugenehmigung ausführen können, zeigt Ihnen unsere Aufstellung:
Kanton Bern
Hier müssen Sie jedes Bauvorhaben bei der zuständigen Behörde melden.
Grenzbebauung
Neben der Grösse und Ausstattung des Gartenhauses kommt es auch auf den Standort an. Soll das Gartenhaus auf der Grenze des heimischen Gartens gebaut werden, ist Vorsicht geboten. Denn laut den Bauverordnungen der Kantone ist die Grenzbebauung nur mit Bauten einer maximalen Höhe möglich. Auch darf eine bestimmte Gesamtlänge auf der Nachbargrenze nicht überschritten werden. Diese Vorschriften sind jedoch in den einzelnen Kantonen unterschiedlich geregelt. In unserem Artikel zum Nachbarrecht haben wir deshalb für Sie alle wichtigen Informationen festgehalten.

Informieren Sie Ihre Nachbarn vor dem Bau eines Gartenhauses, um möglichem Streit aus dem Weg zu gehen.

Auch, wenn Sie von Kantonaler Bauordnung bis hin zu Bebauungsplan und Nachbarrecht alles doppelt gecheckt haben, raten wir Ihnen vor dem Kauf und Bau des Gartenhauses die Nachbarn auf Ihr Vorhaben anzusprechen und nach Bedenken zu fragen. In der Regel lässt sich so auch bei grösseren Gartenhäusern ein Kompromiss finden.
Der Bebauungsplan
Für Ihr Haus liegt aller Wahrscheinlichkeit nach ein Bebauungsplan vor. Dort finden Sie die Regelungen in Bezug auf „Nebenanlagen“, zu denen auch die Gartenhäuser zählen. Nicht selten ist festgelegt, dass sich ausserhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (die oftmals schon vom Haupthaus belegt ist) keine weiteren Nebenanlagen befinden dürfen. Der Grund: Stadtplaner wollten in den letzten Jahrzehnten verhindern, dass die Grundstücke der Anwohner mit zu vielen Schuppen, Lauben und ähnlichem vollgestellt wurden. Neben dieser Regelung befinden sich oftmals noch weitere Einschränkungen im Bebauungsplan, die den Bau eines Gartenhauses betreffen. Fragen Sie aus diesem Grund bei Ihrer Gemeinde nach und bitten Sie um Einsicht in den Bebauungsplan.
Das Gartenhaus in Kleingarten
Soll Ihr Gartenhaus in einer Kleingartenanlage gebaut werden, gilt die Verordnung der zuständigen Kleingartenvereine. In der Schweiz ist dies generell der Schweizer Familiengärtnerverband. Informieren Sie sich daher am besten direkt beim Verband, welche Gartenlaube (Grösse, Höhe, Abstand) in Ihrer Parzelle zugelassen ist. Informieren Sie sich daher immer vor dem Bau einer Gartenlaube über die rechtlichen Grundlagen. Fragen Sie im Zweifel bei der zuständigen Baubehörde Ihrer Gemeinde nach.

Sie suchen zusätzliche Inspiration zum Thema Haus und Garten? Schauen Sie doch auf unserem Pinterest-Kanal vorbei. Dort haben wir eine Vielzahl an schönen Boards zum Thema zusammengestellt.

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